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Umwelt- und Städteplanung

    Der Fachbereich Stadt- und Bauleitplanung

    ZUKUNFT GESTALTEN, UMWELT BEWAHREN.

    Die Bauleitplanung stellt ein wichtiges Planungsinstrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen und infrastrukturellen Entwicklung dar. Bauleitpläne haben das Ziel eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt zu gewährleisten (§1 Abs. 5 BauGB).  

    Stadt- und Bauleitplanung

    • Änderung von Flächennutzugsplänen 
    • Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen  
    • Erbringung aller Besonderen Leistungen zur Flächenplanung wie z.B.: 
      • Erstellung von Umweltberichten 
      • Durchführung von Bilanzierungsverfahren 
      • Ausarbeitung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
      • Biotoptypenkartierungen 
      • Ausarbeitung der Abwägungsunterlagen 
      • Durchführung von Beteiligungsverfahren 
      • Behördenkommunikation 
      • Stakeholderanalyse 
      • Koordinierung aller Projektebeteiligten 
      • Etc. 
    • Erstellung von städtebaulichen Entwürfen 
    • Erstellung von Grünordnungsplänen im Rahmen der Bauleitplanung 

    Dorfentwicklung

    • Durchführung der Verfahren zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm 
    • Erstellung von Dorfentwicklungsplänen 
      • Durchführung von Bürgerbeteiligungen 
      • Durchführung von Kinder- und Jugendworkshops 
      • Behördenkommunikation 
      • Moderation von Terminen und Öffentlichkeitsveranstaltungen 
      • Erstellung von Objektkarteien 
    • Umsetzungsbegleitung 
      • Beratung von Privaten und Öffentlichen bei Projektideen 
      • Unterstützung bei Erstellung der Antragunterlagen 
      • Begleitung während der Umsetzungsphase 
      • Behördenkommunikation 

    Der Fachbereich Umweltbaubegleitung

    INFRASTRUKTUR IM EINKLANG MIT DER UMWELT.

    In unserer Arbeit streben wir stets danach, Infrastrukturprojekte im Einklang mit der Umwelt zu gestalten. Dies bedeutet nicht nur, die ökologischen Auswirkungen unserer Projekte zu minimieren, sondern auch aktiv dazu beizutragen, die natürlichen Ressourcen zu schützen und zu erhalten. Von der Planung bis zur Umsetzung legen wir großen Wert darauf, nachhaltige Lösungen zu finden, die nicht nur die Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllen, sondern auch die Umwelt respektieren.

    Beratung

    • Hilfestellung und Information hinsichtlich naturschutzfachlicher und rechtlicher Fragestellungen
    • Beratung bei der Antragsstellung
    • Begleitung des Auftraggebers (und ausführender Firmen) bei der Umsetzung des Genehmigungsverfahrens während des gesamten Projektverlaufs
    • Behördenkommunikation
    • Moderation von Terminen und Öffentlichkeitsveranstaltungen

    Planungsphase

    • Prüfung und Umsetzung von Genehmigungsauflagen sowie Dokumente der Bauausführung
    • Teilnahme an Besprechungstermine (Regeltermine und Bauanlaufbesprechung)
    • Erstellen und terminieren von Vermeidungsmaßnahmen in Bezug auf einzelne Bauphasen

    Vorbereitungsphase

    • Zusammenstellen der naturschutzfachlichen Aspekte und Nebenbestimmungen/Auflagen als Merkblatt/Infoflyer
    • Vor Ort Begehungen & Identifikation möglicher Konfliktpunkte
    • Begleitung Mobilisierung (BE-Fläche, Material)
    • Schiffs-/Geräteabnahmen
    • Erstellung Bodenschutzkonzept
    • Einbinden von Vermeidungs- & Vergrämungsmaßnahmen in den Bauablauf in Abstimmung mit Fachbehörden

    Bauphase

    • Überwachen umweltfachlich relevanter Auflagen und Nebenbestimmungen
    • Durchführung und Überprüfung von Vermeidungsmaßnahmen
    • Unterweisung am Bau Beteiligter hinsichtlich naturschutzfachlicher Aspekte und Nebenbestimmungen/Auflagen
    • Schiffs- und Geräteabnahmen/-kontrollen
    • Baubegleitung Onshore/Offshore/Nearshore
      • Anwesenheit auf Baustellen/BE-Flächen/an Bord
    • Teilnahme an (Bau)Besprechungen
    • (Foto-) Dokumentation & Beweissicherung
    • Umgehende Konfliktlösung bei unvorhergesehenen Vorkommnissen unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen und Belange der TöBs
    • Wirkungsmonitoring
    • Stellungnahmen & Sonderberichte
    • Drohnenbefliegungen
    • Baufeldkontrolle hinsichtlich artenschutzrechtlich relevanter Faunavorkommen

    Nachbereitungsphase

    • Abschlussberichte
    • Hilfestellung bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Nachbilanzierung)
    • Rückbau, Rekultivierung/Renaturierung & Regenerationsmonitoring

    Der Fachbereich Umweltgenehmigungverfahren

    GRÜNES LICHT FÜR EINE NACHHALTIGE ZUKUNFT.

    Die umweltfachlichen Belange nehmen in den Planungsprojekten einen immer höheren Stellenwert ein. Um den wachsenden Ansprüchen gerecht zu werden sowie die projektspezifischen Anforderungen herauszuarbeiten, bieten die KIRCHNER INGENIEURE durch den Fachbereich Umweltgenehmigungsverfahren einen zentralen Ansprechpartner sowohl für hausinterne als auch externe Projekte an.

    Beratung

    • Ingenieurbiologie
    • Renaturierung / Pflegekonzepte
    • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierungen
    • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
    • Beratung zu und während Planungsleistungen
    • Behördenkommunikation

    Vorhabenbegleitung

    • Ermittlung von Genehmigungsvoraussetzungen
    • Begleitung des gesamten Antrags- und Genehmigungsverfahrens
    • Organisation und Umsetzung von Behördenterminen
    • Einbinden aller notwendigen Antragsunterlagen

    Fachbeiträge

    • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
    • Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (LAP)
    • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
    • Umweltverträglichkeits(vor)prüfung (UVP)
    • FFH-Verträglichkeits(vor)prüfungen (FFH-VP)
    • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
    • Landschafts- und Grünordnungspläne (LP/GOP)
    • Unterhaltungspläne
    • Fachbeitrag Wald
    • Fachbeitrag Klima
    • Maßnahmenkonzeption
    • Machbarkeitsstudien
    • Potenzialanalysen

    Kartierungen

    • Biotoptypenkartierung
    • But-/Rastvogelkartierung
    • Fledermauskartierung
    • Bericht- und Kartenerstellung